Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Dipl.-Psych. Stefan Bach

THERAPIE

Indikationen

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche kann hilfreich sein bei ...

... Angst vor der Schule, vor Dunkelheit oder dem Alleinsein
... besonderen Ängsten, beispielsweise Angst vor Hunden oder Spinnen
... Essstörungen
... Entwicklungsstörungen
... bei selbstverletzendem Verhalten
... Konflikten zwischen Eltern und Kindern
... wenig Selbstvertrauen
... Schlafstörungen
... Kopf- oder Bauchschmerzen ohne organischen Befund
... Aufmerksamkeitsstörungen
... anhaltender Traurigkeit
... bei Tics und Zwangshandlungen
... bei der Verarbeitung belastender Erlebnisse

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die Praxis bietet Therapie und Beratung bei psychischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter. Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde findet ein erster Kontakt sowie eine erste diagnostische Abklärung statt. Die Sprechstunde ist Voraussetzung zu einer weitergehenden ambulanten psychotherapeutischen Behandlung. Diese kann dann in Form einer Akutbehandlung, einer Kurzzeittherapie oder aber einer Langzeittherapie erfolgen. Nach der Sprechstunde kann aber auch eine Weiterverweisung erfolgen oder die Feststellung, dass eine Weiterbehandlung nicht erforderlich ist.

Akutbehandlung

Im Falle akuter psychischer Krisen ist es möglich - sofern Kapazitäten in der Praxis bestehen - relativ zeitnah eine im Umfang begrenzte Krisenintervention und Entlastungstherapie durchzuführen. Sofern die Akutbehandlung nicht ausreichend ist, kann im Anschluss eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie durchgeführt werden.

Kurzzeit- und Langzeittherapie

Richtlinienverfahren ist bei allen therapeutischen Angeboten meiner Praxis – so auch bei Kurzzeit- oder Langzeittherapie – die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Eltern und andere Bezugspersonen des Kindes bzw. Jugendlichen werden nach Möglichkeit in die Therapie mit einbezogen. Die Arbeit der Praxis ist am aktuellen Stand der Psychotherapieforschung orientiert. Vor Durchführung der Kurz- oder Langzeittherapie müssen mindestens zwei, maximal aber sechs probatorische Sitzungen durchgeführt werden.

Ablauf

Wenn Sie Interesse an einer Therapie haben, nehmen Sie bitte ausschließlich telefonisch Kontakt auf. Im nächsten Schritt wird ein persönliches Erstgespräch im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbart. Im Laufe dieser Sprechstunden wird das weitere Vorgehen geplant und bei therapeutischem Bedarf eine der oben genannten Behandlungen angezielt. Der dargestellte Ablauf entspricht den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Praxis bietet gleichermaßen Psychotherapie in der Finanzierung durch die private Krankenversicherung sowie für Selbstzahler an.